… schrieb der VKHD im November 2014 in einer Pressemitteilung zum Europäischen Antibiotikatag. Welche wissenschaftliche Nachweise gibt es dafür?
In Kürze
Aus Anlass des Europäischen Antibiotikatages im November 2014 hatte der VKHD darauf hingewiesen, dass die Homöopathie in vielen Fällen eine wirksame Alternative zum Einsatz von Antibiotika darstelle. Für diese Behauptung werden ein paar Studienangaben zitiert, allerdings ohne die Quellen zu benennen.
Eine nähere Betrachtung der vorhandenen Literatur zeigt indes, dass die Behauptungen nicht auf wissenschaftlichen Grundlagen beruhen. Es konnte nicht eine placebokontrollierte, randomisierte und verblindete Vergleichsstudie gefunden werden, die die Angaben stützt, ganz zu schweigen von belastbaren Nachweisen in Form von replizierten Untersuchungen.
Stattdessen könnten drei Studien gemeint sein, die aufgrund ihrer Vorgehensweise allerdings nicht als Nachweis gelten können. Es handelt sich um eine Pilotstudie, eine offene und nicht placebokontrollierte Vergleichsstudie sowie eine nicht randomisierte Verlaufsstudie.
Ich habe den VKHD darum gebeten, mir die Arbeiten zu benennen, die der Darstellung zugrunde liegen.
19.1.2015: Der VKHD hat inzwischen geantwortet – und andere Studien genannt. Es wird ein paar Tage dauern, bis ich mich diesen widmen kann.
In Länge
Hintergrund
Der Europäische Antibiotikatag, eigentlich ‚European Antibiotic Awareness Day‘ ist eine alljährlich am 18. November stattfindende Aktion, die durch das von der EU gegründete ‚European Centre for Disease Prevention and Control‘ (ECDC) organisiert wird (Edit 15.08.2017 Link aktualisiert). Ziel ist es, für einen vorsichtigen Umgang (‚prudent use‘) von Antibiotika zu werben. Man will die Öffentlichkeit, Patienten und Ärzte, dafür sensibilisieren, Antibiotika nur in solchen Fällen einzusetzen, in denen dies auch tatsächlich notwendig ist. Leider ist das gegenwärtig nicht immer der Fall. Oftmals werden sie auch eingesetzt, wenn sie nicht wirksam werden können (Infektionen durch Viren), nicht notwendig sind (selbstlimitierende Beschwerden) oder überhaupt in zu großer Zahl, zum Beispiel in der Tiermast. Die Folgen sind nicht unbeträchtlich, denn durch zunehmende Resistenz von Bakterien verlieren diese Medikamente an Wirksamkeit und Menschen können an nicht mehr behandelbaren Infektionen sterben.
Aus Anlass dieser Aktion veröffentlichte der Verband der klassischen Homöopathen Deutschlands (VKHD) am 13.11.2014 eine Pressemitteilung, in der er sich der Aktion und ihren Zielen anschloss (Link). Darin heißt es unter Anderem:
„Die Homöopathie bietet eine Alternative bei vielen Infektionen und kann somit einen wichtigen Beitrag zu einer Reduzierung des Antibiotikagebrauchs leisten.‘
oder
‚Antibiotika werden selbst bei banalen Infekten und Viruserkrankungen im Speziellen bei Kindern, verabreicht. Dabei steht mit der Homöopathie eine Therapie zur Verfügung, die gerade bei akuten Infekten eine sehr wirksame Alternative bietet.‘
Der VKHD ist die Organisation der homöopathisch arbeitenden Heilpraktiker in Deutschland, also quasi der Gegenentwurf zum Deutschen Zentralverband homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), in dem sich die homöopathisch arbeitenden studierten Mediziner organisiert haben. Dass sich beide Verbände durchaus nicht sehr freundlich gegenüberstehen, kann man gelegentlich zwischen den Zeilen der jeweiligen Publikationen lesen. Die Einen werfen den Anderen vor, für viele fehlerhafte Verordnungen von verschreibungspflichtigen Medikamenten verantwortlich zu sein oder für schlecht ausgeführte beziehungsweise überflüssige Operationen, wogegen die Ärzte mit dem Vorwurf der Ignoranz in medizinischen Dingen kontern, von der durchaus eine Gefahr für den Patienten ausgehe. Unregelmäßigkeiten bei der Anwendung von Antibiotika sind da für den VKHD sicher ein dankbares Thema, denn damit dürfen Heilpraktiker nicht hantieren und die Verfehlungen gehen voll zu Lasten der studierten Ärzte und Veterinäre.
Die Verordnungspraxis von Antibiotika durch Ärzte und Veterinäre ist nicht Gegenstand meiner folgenden Betrachtungen, wohl aber die Behauptung, dass Homöopathika eine wirksame Behandlung und Alternative seien. Dies wird in der Pressemitteilung im Folgenden noch weiter präzisiert:
‚Studien belegen beispielsweise, dass eine homöopathische Behandlung – vor allem bei Infektionen der oberen Atemwege und des Mittelohres – ebenso wirkungsvoll sein kann wie eine konventionelle Therapie mit Antibiotika. So konnte gezeigt werden, dass Kinder mit einer akuten Mittelohrentzündung (Otitis media acuta) durch eine homöopathische Behandlung ähnlich schnell und zuverlässig gesund wurden wie konventionell behandelte Kinder. Bei der Therapie mit homöopathischen Arzneimitteln traten tendenziell weniger Rückfälle auf als in der konventionell behandelten Vergleichsgruppe.
Genauso erfolgreich wird die Homöopathie bei akuten und chronischen Prozessen der Nasennebenhöhlen angewendet. Insgesamt verläuft der Heilungsprozess unter der homöopathischen Behandlung sogar schneller und es kommt seltener zu Rückfällen oder zu einer Chronifizierung. Aber auch bei Erkrankungen der Harnwege haben sich homöopathische Arzneimittel bewährt.‘
Leider gibt der VKHD nicht die Quellen an, auf die er sich mit seinen Aussagen bezieht. Das macht eine Auseinandersetzung damit etwas aufwändig. Ich habe zwischenzeitlich die Pressesprecherin des VKHD mit der Bitte angeschrieben, mir die Quellen zu benennen. Sollte ich eine Auskunft erhalten und sollten sich daraus neue Aspekte ergeben, werde ich darüber berichten.
Evidenzbasis
Die Veronica-und-Carl-Carstens-Stiftung unterhält mehrere Datenbanken, unter anderem eine zur klinischen Homöopathieforschung in der Humanmedizin (CORE-Hom, Link), die alle nach einer kostenlosen Registrierung frei zugänglich sind. Die Registrierung wird auch nicht für Werbezwecke missbraucht, wie ich selbst bestätigen kann. Anhand dieser Datenbank kann man versuchen herauszufinden, ob es wissenschaftliche Grundlagen für die aufgestellten Behauptungen gibt und welcher Art diese sind.
Das setzt natürlich voraus, dass die Datenbank vollständig ist und alle wissenschaftlichen Arbeiten darin enthalten sind. In der Vergangenheit konnte ich mich schon verschiedentlich davon überzeugen, dass auch Studien mit für die Homöopathie negativen Ergebnissen aufgeführt werden. Hier wollen wir aber sogar positive Studien suchen, die mit den Zielen der Stiftung konform gehen. Außer vielleicht einem kleinen Vorbehalt der Aktualität, ob wirklich alle Arbeiten aus dem letzten Jahr schon erfasst sind, brauchen wir daher wohl keine Zweifel hinsichtlich der Vollständigkeit zu haben.
Als Nachweise einer Wirksamkeit gelten wissenschaftlich gesehen nur randomisierte, doppelt verblindete und kontrollierte Vergleichsstudien (RCT), genau genommen auch nur, wenn sie erfolgreich unabhängig reproduziert wurden. Dies wird in der Suchmaske der Datenbank wie folgt eingestellt:
Sequence generation: randomised
Blinding: double blind
Design: parallel
Die Art der Behandlung für die Kontrollgruppe (‚Control‘) wurde nicht eingeschränkt, um auch die Ergebnisse zu erhalten, da nicht nur Vergleiche mit Placebo enthalten, sondern eben gerade auch solche mit wirksamen Therapien. Das Ergebnis ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Infektion | Gesamtzahl | Placebo | Konventionell | Antibiotika |
---|---|---|---|---|
Atemwege gesamt | 47 | 45 | 2 | 0 |
Obere Atemwege | 10 | 10 | 0 | 0 |
Nasennebenhöhlen | 7 | 7 | 0 | 0 |
Mittelohr | 3 | 2 | 1* | 1* |
Harnwege | 0 | 0 | 0 | 0 |
Infektion allgemein | 17 | 14 | 3 | 0 |
* beide in einer Studie enthalten
Die Tabelle ist wie folgt zu lesen: Für die Indikation ‚Infektion der Atemwege‘ gibt es 47 randomisierte doppelt verblindete Vergleichsstudien, bei 45 davon wurde die Vergleichsgruppe mit Placebo behandelt, bei zwei mit einer konventionellen Therapie, bei keiner Studie wurden bei der Vergleichsgruppe Antibiotika eingesetzt.
Ich habe mich hier nicht nur auf die vom VKHD angegebenen Indikationen beschränkt, sondern bewusst auch das jeweilige übergreifende Einsatzgebiet (‚field‘) betrachtet. Wie man sieht, ist die Nachweislage, die die Behauptung des VKHD stützen würde, schlicht und einfach nicht existent. Für keine der angeführten Beschwerden gibt es eine RCT, auf die sich die Behauptung, die Homöopathie wäre vergleichbar zur konventionellen Therapie oder gar zu Antibiotika, abstützen könnte:
- Bei den beiden Studien, die allgemeine Atemwegsprobleme betrachten, geht es um Bronchitis, die als Vergleich mit Theophyllin behandelt wurde, und um eine Arbeit über Atemwegserkrankungen bei Kindern, die im Vergleich mit Hustensaft zum Schleimlösen (Bisolvon (R)) untersucht wurden. Dies stimmt mit keiner der vom VKHD genannten Indikationen überein.
- Bei der einen angezeigten Studie zur Mittelohrentzündung handelt es sich um eine Verlaufsstudie, keine randomisierte Vergleichsstudie. Dies ist ein Zuordnungsfehler der Datenbank.
- Die drei Arbeiten generell zu Infektionen betreffen Malaria, Knochentuberkulose und grippale Infekte. Auch hier ist keine Übereinstimmung zu den Angaben des VKHD gegeben.
- Keine Arbeit behandelt einen Vergleich einer homöopathischen Behandlung mit einer Therapie mittels Antibiotika.
- Harnwegsinfektionen wurden scheinbar noch überhaupt nicht untersucht.
Soweit also zunächst Fehlanzeige auf der ganzen Linie. Das bedeutet:
Es gibt keine Grundlage für die Angaben des VKHD, ganz zu schweigen von einem belastbaren Nachweis aus replizierten Vergleichsuntersuchungen.
Es gibt jedoch einige Studien, die nicht den obigen Suchkriterien entsprechen, die aber doch vom VKHD gemeint sein könnten. Warum diese nicht als Nachweise gesehen werden können, wird im Folgenden dargestellt. Natürlich wäre eigentlich der VKHD in der Pflicht, die Veröffentlichungen zu benennen, mit denen er seine Behauptungen belegen könnte. Die folgende Betrachtung liefert jedoch beispielhaft auch generelle Einblicke, auf welchen Grundlagen die homöopathische Einschätzung einer Wirksamkeit beruht.
Jacobs et al. (2001) [1]
Die Angabe der VKHD zu der geringeren Anzahl von Rückfällen bei Mittelohrentzündung erinnert an die Arbeit von Jacobs et al. aus dem Jahr 2001, bei der dieses Merkmal eines der Hauptkriterien war. Hierbei handelte es sich um eine Pilotstudie, also nicht um eine aussagekräftige Vergleichsstudie. Solche Studien werden bewusst kostengünstig mit kleiner Teilnehmerzahl durchgeführt, um die Randbedingungen für eine aussagekräftige Vergleichsstudie zu ermitteln, z.B. die erforderliche Zahl von Teilnehmern oder die aussagekräftigsten Bewertungskriterien.
Bei dieser Untersuchung wurde das Ergebnis der homöopathischen Therapie aber gegen Placebo verglichen, was keine Aussage bezüglich eines Vergleichs zu einer konventionellen Therapie zulässt. Man kam zu einem positiven Ergebnis, das aber nicht statistisch signifikant war. Demnach litten 12 Kinder (von 39) der Placebogruppe nach fünf Tagen noch unter Schmerzen in den Ohren, bei der Homöopathiegruppe waren es 7 von 36.
Eine nachfolgende aussagekräftige Studie ist bis heute, 14 Jahre nach der Veröffentlichung der Pilotstudie, nicht bekannt. Dies ist ein Umstand, der bei den Nachweisen zur Homöopathie recht häufig anzutreffen ist. So waren rund ein Drittel (10 von 32) der von Mathie in der kürzlich veröffentlichten Metaanalyse betrachteten Studien nur solche Pilotstudien, denen keine Hauptstudie als PCT oder RCT folgte (hier). Da diese Studien durchweg positive Ergebnisse zeigten ist diese Tatsache verwunderlich. Man müsste ja annehmen, dass jemand, der mit positiven Ergebnissen aus der Pilotstudie aufwarten kann, doch mit Leichtigkeit einen Geldgeber finden müsste, der Interesse daran hat, endlich einen aussagekräftigen Beweis für die Wirksamkeit einer homöopathischen Behandlung zu liefern. Zur Erheiterung möchte ich zur Beschreibung des vermuteten Effekts einmal Eugen Roth zitieren:
Das Sprungbrett
Ein Mensch, den es nach Ruhm gelüstet
Besteigt, mit großem Mut gerüstet,
Ein Sprungbrett – und man, denkt er liefe
Nun vor und spränge in die Tiefe,
Mit Doppelsalto und dergleichen
Der Menge Beifall zu erreichen.
Doch lässt er, angestaunt von vielen,
Zuerst einmal die Muskeln spielen,
Um dann erhaben vorzutreten,
Als gälts, die Sonne anzubeten.
Ergriffen schweigt das Publikum –
Doch er dreht sich gelassen um
Und steigt, fast möcht man sagen, heiter
Und voll befriedigt von der Leiter
Denn, wenn auch scheinbar nur entschlossen,
Hat er doch sehr viel Ruhm genossen,
Genau genommen schon den meisten –
Was sollt er da noch etwas leisten?
Im Fall der Pilotstudien: Wenn man mit einer halbwegs erfolgreichen Pilotstudie ein positives Echo bei Presse, Funk und Fernsehen sowie den Patienten hervorrufen kann – warum soll man dann noch eine teure Hauptstudie nachschieben, die zudem das Risiko des Scheiterns beinhaltet?
Taylor und Jacobs (2011) [2]
Der VKHD könnte auch diese Studie zur Mittelohrentzündung gemeint haben, die von Taylor und Jacobs 2011 veröffentlicht wurde. Hier wurde aber keineswegs eine homöopathische Behandlung mit einer konventionellen verglichen, sondern die homöopathischen Ohrentropfen wurden zusätzlich zur konventionellen Behandlung ’nach Bedarf‘ verabreicht. Es gab zwar zwei Gruppen, aber keine Verblindung.
Dies ist ein oft als A+B>A bezeichnetes Studiendesign. Es gibt eine konventionelle Behandlung (A), die in der einen Gruppe um eine andere (B) ergänzt wurde. Die andere Vergleichsgruppe erhält diese Zusatzbehandlung nicht, auch nicht als Placebo. Sofern B nicht Null ist, ist A + B immer größer als A alleine. Dafür, dass B nicht Null ist, sorgt schon der Placeboeffekt, der mit der zusätzlichen Zuwendung einhergeht. Zumal wenn in den Tropfen, in diesem Fall ‚Hyland’s Earache Drops‘, neben den Homöopathika noch andere Stoffe enthalten sind, hier Zitronensäure, Natrium-Benzoat und Glycerin (Link). Zumindest Natrium-Benzoat hat eine das Wachstum von Bakterien und Pilzen hemmende Wirkung (Link). Hiermit ist das zusätzliche B mit Sicherheit größer als Null. Es ist somit zwangsläufig, dass die Homöopathiegruppe damit besser abschneidet als die Kontrollgruppe, was aber nicht zwangsläufig auf die in C30-Potenz enthaltenen Homöopathika schließen lässt. Diese Studie kann also auch nicht als Nachweis herhalten.
Riley et al. 2001 [3]
Die vom VKHD genannte Zusammenstellung der Indikationen erinnert auch an die Arbeit von Riley et al aus dem Jahr 2001. Hier ging es um Beschwerden der oberen und unteren Atemwege einschließlich Allergien und um Beschwerden im Ohr. Diese Arbeit habe ich auch schon kurz in meinem Buch besprochen, an das auf diesem Wege wieder einmal erinnert werden soll ( 😉 Link). Es seien bei dieser Gelegenheit noch einige Gedanken angefügt.
Die Homöopathen stehen den randomisierten Vergleichsstudien eher skeptisch gegenüber, es sei denn natürlich, dass sie zu positiven Ergebnissen gelangen. Schließlich würden in solchen Studien recht künstliche Situationen hergestellt und die Ergebnisse nur nach sehr engen Kriterien bewertet. Was der Homöopathie viel eher gerecht werde, sei die Betrachtung der normalen Behandlungssituation, wie sie in der täglichen Praxis stattfinde. Hier zeigten sich dann die Vorteile der Homöopathie, die nicht wie in einer kontrollierten Studie die Krankheit in das Zentrum des Interesses stelle, sondern den Menschen, der an dieser leidet. Infolgedessen gäben Verlaufsstudien viel besseren Aufschluss über die Wirksamkeit der Homöopathie als die kontrollierten Vergleichsstudien.
Die Arbeit von Riley et al. ist eine der großen Studien dieser Art, die immer wieder zitiert wird. Sie wurde mit über 450 Patienten durchgeführt, die in sechs verschiedenen Therapieeinrichtungen (‚clinical sites‘) in Deutschland, Österreich, der Schweiz und den USA behandelt wurden. Untersucht wurden Behandlungen von Beschwerden der oberen und unteren Atemwege einschließlich Allergien und Ohren, was einen sehr großen Anteil der Beschwerden darstelle, weswegen sich Patienten behandeln lassen. Die Therapeuten verfügten allesamt über eine konventionelle Zulassung, waren also offenbar keine Heilpraktiker, was ohnehin nur in Deutschland möglich wäre. Ein nicht näher genannter Anteil der Therapeuten verfügte über eine Zusatzausbildung zum Homöopathen mit mindestens fünfjähriger Erfahrung. Die Therapeuten waren in keiner Weise in der Wahl der Therapien und der einzusetzenden Mittel eingeschränkt.
Es wurden ab einem bestimmten Zeitpunkt im Juli 1996 alle Patienten angesprochen, die an einer der untersuchten Beschwerden litten und älter als einen Monat waren und bei denen keines der Ausschlusskriterien zutraf, beispielsweise psychische Probleme, Alkohol- oder Drogenmissbrauch.
Bei dem ersten Kontakt mit dem behandelnden Arzt wurden verschiedene Daten aufgenommen und die entsprechende Therapie verordnet, nach Belieben des Arztes eben Homöopathie oder konventionelle Medikamente. Zu zwei Terminen zwei und vier Wochen nach dieser Sitzung wurden die Patienten von geschulten Interviewern – nicht den behandelnden Ärzten – nach den Ergebnissen befragt. Im Wesentlichen ging es darum, den Erfolg zu bewerten (ausgeheilt / wesentlich gebessert / leichte Verbesserung / unverändert / verschlechtert), zu welchem Zeitpunkt eine Verbesserung bemerkt wurde, und die Zufriedenheit der Patienten (sehr zufrieden / etwas zufrieden / neutral / etwas unzufrieden / sehr unzufrieden). Es zeigten sich folgende Ergebnisse (Auswahl):
Ausgangsdaten:
Anzahl Patienten: Homöopathie: 281, Konventionell: 175
Anteil Alter 2 – 11 Jahre: Homöopathie: 38,8 %, Konventionell: 6,3 %
Anteil Alter 18 – 64 Jahre: Homöopathie: 44,5 %. Konventionell: 77,7 %
Anteil Patienten in USA: Homöopathie 50,9 %, Konventionell: 21,1 %
Ergebnisse:
Ausgeheilt oder stark verbessert: Homöopathie: 82,6 %, Konventionell: 67,1 %
Erste Verbesserung bereits am ersten Tag: Homöopathie 16,4 %, Konventionell: 5,7 %
Erste Verbesserung in den ersten drei Tagen: Homöopathie: 67,3 %, Konventionell: 57,1 %
Sehr zufrieden: Homöopathie: 79,0 %, Konventionell: 65,1 %
- Für die Heilung bzw. Verbesserung ergibt sich hieraus ein Quotenverhältnis von 2,24.
- Bemerkenswert ist der hohe Anteil der Behandlung mit Antibiotika in der konventionellen Gruppe von 70,9 %.
- 16 % der Homöopathie-Patienten erhielten parallel konventionelle Mittel.
Also ist die Homöopathie der klare Sieger in allen Punkten? Besser und schneller?
Nein, eben nicht.
Sicher, die Autoren haben sich sehr darum bemüht, die Studie auf eine möglichst breite Grundlage zu stellen, indem sie eine vergleichsweise hohe Anzahl an Probanden (zusammen 456) in verschiedenen Ländern betrachteten. Auch hat man versucht, einen Fehler auszuschließen, der auftreten kann, wenn der behandelnde Arzt selbst den Erfolg seiner Therapie abfragen würde: Einerseits überschätzen die Ärzte gerne den Effekt ihrer Maßnahmen und den Patienten fällt es schwer, dem (netten) Arzt zu sagen, dass er keinen Erfolg hatte oder man nicht zufrieden ist.
Der ganz wesentliche Punkt aber, der mit einer Verlaufsstudie einfach nicht zu erreichen ist, ist die Randomisierung der Patienten, was dazu führt, dass es erhebliche Unterschiede in den Gruppen geben kann, wie beispielsweise die erheblichen Unterschiede in der Altersstruktur aufzeigen.
Die Autoren haben für das Merkmal ‚geheilt oder stark verbessert‘ eine Analyse einiger vorab definierter Untergruppen vorgelegt, aus der sich für praktisch alle ein Vorteil der Homöopathie gegenüber der konventionellen Behandlung ergab. Lediglich bei drei Gruppen ist das nicht der Fall: zum Einen bei den beiden extremen Altergruppen, unter 2 Jahre beziehungsweise über 65 Jahre, bei denen in jeweils einer Gruppe nur sehr wenige Patienten enthalten waren. Zum Anderen bei der Gruppe der Patienten, die dem behandelnden Arzt nicht vorab bekannt waren. Hier erwies sich die Behandlung der konventionellen Gruppe als etwas treffsicherer (91,7 % zu 83,9 %). Es wurde jedoch nicht angegeben, wie sich die Ergebnisse zwischen den Praxen in den USA und Europa unterschieden.
Allerdings ist nicht auszuschließen, dass die Patienten sich bei ihrer Entscheidung, welcher Therapie sie sich unterziehen wollten, von der Stärke der Beschwerden haben leiten lassen, etwa indem diejenigen mit leichteren Problemen sich eher dem Homöopathen zuwendeten, bei schwereren hingegen die konventionelle Therapie bevorzugt wurde. 135 Patienten hatten sich für einen Therapeuten entschieden, der beide Therapieformen angeboten hatte. Auch die Behandlung dieser Patienten könnte sich nach der Stärke der Beschwerden gerichtet haben. Immerhin 45 Patienten erhielten neben der homöopathischen Therapie noch konventionelle Mittel, wobei es nur eine Frage der Definition ist, was die hauptsächliche und was die zusätzliche Therapie war. Entweder hat der Homöopath seiner eigenen Behandlung nicht den vollen Erfolg zugetraut, oder der Patient war mit dem Ergebnis nicht zufrieden. Die Erfolge wurden jedoch alleine der homöopathischen Behandlung zugeordnet.
Die Autoren geben zwar an, mittels eines Fragebogens HSQ-12 und eines HCQ-5 genannten Teiles davon den Gesundheitszustand der Patienten zu Beginn und zum Ende der Behandlung ermittelt zu haben, aber dies ist mir nicht nachvollziehbar. HSQ-12 besteht aus 12 Fragen zum allgemeinen Gesundheitszustand, die der Patient bewerten soll. Welche Teilmenge HCQ-5 umfasst, wird nirgendwo berichtet. Beispiele für HSQ-12 (Link):
- Behindert Sie Ihr Gesundheitszustand beim Treppensteigen?
- In welchem Ausmaß haben Sie in den letzten vier Wochen bei Ihrer Arbeit oder Ihren täglichen Aktivitäten wegen emotionaler Problem weniger erreicht als Sie wollten?
- Wie oft waren Sie innerhalb der letzten vier Wochen glücklich?
- Haben Sie sich im letzten Jahr längere Zeit niedergeschlagen und traurig gefühlt?
Das sind keine Fragen, die sich auf die aktuellen Beschwerden beziehen. Ebensowenig haben die anderen Fragen die akuten Beschwerden zum Gegenstand. Die Art der Befunde der Versuchspersonen wird in der Studie zwar nicht genauer umrissen, es scheint sich aber in der Hauptsache um eher kurzfristige Beschwerden gehandelt zu haben, die man recht gut in den Griff bekommen kann. Bei fast der Hälfte der Patienten lagen die Symptome erst weniger als 48 Stunden vor, bei fast allen Patienten weniger als sieben Tage. Das kann mit einem HSQ-12 Fragebogen mit seinem Rückblick auf längere Zeiträume, die letzten vier Wochen oder gar das letzte Jahr, nicht erfasst werden. Dies ist einfach kein Werkzeug zur Anamnese, sondern um die allgemeinen Randbedingungen des Patienten zu ermitteln.
Gab es eigentlich keine Patienten, die den Arzt wegen des gleichen Leidens ein zweites Mal aufsuchten? Erfolg nach der ersten Konsultation oder gar nicht? In der Studie finden sich keine Angaben, ob solche Fälle aufgetreten sind und wie die Daten in die Studie eingeflossen wären, sollte dies vorgekommen sein. Wären sie dann aus der Betrachtung herausgefallen?
Hätten demnach die Homöopathie-Patienten in höherem Maße als die konventionellen Patienten ihren Therapeuten ein zweites Mal aufgesucht, wäre dadurch ein größerer Teil des Misserfolges aus der Betrachtung herausgefallen, was die Statistik verfälscht.
Natürlich sind das nur Vermutungen, es könnte so gewesen sein, es muss aber nicht. Alleine, dass solche Szenarien nicht unmöglich sind bzw. keine Vorkehrung für diese Fälle getroffen wurde, führt dazu, dass die Studie keinen Nachweis für die Homöopathie liefern kann. Bestenfalls kann man, wie das die Autoren übrigens auch tun, diese Ergebnisse als einen Hinweis darauf sehen, dass es sich lohnen könnte, die Wirksamkeit weiter zu untersuchen. Dies wäre eine Begründung für die Durchführung kontrollierter Vergleichsstudien, nicht deren Ersatz.
Eine andere Betrachtungsweise haben die Studienautoren selbst angesprochen:
Die in der Studien untersuchten Gesundheitsprobleme der Atemwege und der Mittelohrentzündung sind sehr häufig durch Viren verursacht, gegen die Antibiotika nicht wirksam sind. Oder es handelt sich um von selbst ausheilende Krankheiten, bei denen Antibiotika das Geschehen nur unwesentlich beeinflussen. So sehen auch die Behandlungsempfehlungen für diese Beschwerden – übrigens im Gegensatz zu den Überzeugungen der Anhänger der Alternativmedizin – nur in sehr wenigen Fällen den Einsatz von Antibiotika vor (Link, Link).
Somit kann der hohe Einsatz von Antibiotika in der konventionell behandelten Gruppe auf zwei Weisen gedeutet werden:
Entweder war der Einsatz von Antibiotika von 70,9 % bei einem hohen Anteil der Patienten tatsächlich notwendig, dann könnten in diesen Fällen deutlich schwerere Erkrankungen vorgelegen haben als bei der Homöopathiegruppe, die auch eine längere Behandlungsdauer erforderlich machten.
Wenn dies aber nicht der Fall war, dann wäre die konventionelle Behandlung in einem hohen Ausmaß medikamentös unwirksam gewesen. Dies würde bedeuten, dass es in einem hohen Ausmaß um selbst limitierende Beschwerden ging, die also ‚von alleine‘ in kurzer Zeit ausheilen, und die Wirkung der verabreichten Mittel von untergeordneter Bedeutung waren. Natürlich ergäbe sich hieraus immer noch ein Vorteil der Homöopathika gegenüber der konventionellen Behandlung, jetzt aber weniger als Vergleich zu einer wirksamen Behandlung sondern eher als Vergleich mit Placebo – wobei die oben genannten Vorbehalte zur Vergleichbarkeit der Gruppeneigenschaften natürlich weiterbestehen.
Quintessenz:
Bei dieser Studie ist überhaupt nicht ersichtlich, ob die Homöopathika etwas bewegt haben – genauso wenig wie die verordneten Antibiotika. Die fehlende Randomisierung der Gruppenzuordnung kann zu einer erheblichen Verzerrung der Gruppeneigenschaften geführt haben, die sich dann in den Ergebnissen niedergeschlagen hätte. Selbst wenn eine Vergleichbarkeit der homöopathischen mit der konventionellen Behandlung gegeben sein sollte, dann ist immer noch unklar, ob diese überhaupt auf die Genesung einen Einfluss hatte oder vielleicht nur eine Erleichterung der Beschwerden gebracht hat.
Schlussfolgerung zum VKHD
Die Nachweislage in Bezug auf eine Vergleichbarkeit der homöopathischen Behandlung zur konventionellen ist sehr dürftig, für keine der behaupteten genannten Indikationen gibt es randomisierte, doppelt verblindete, kontrollierte Vergleichsstudien. Man könnte dies allenfalls aus vergleichbaren Ergebnissen von placebokontrollierten Studien aus der konventionellen Medizin und der Homöopathie schließen. Das wäre aber auch nicht unproblematisch, da die Vergleichbarkeit der Gruppendaten nicht von vornherein sichergestellt sein kann. Alleine, der VKHD verweist nicht auf solche Studienvergleiche.
Andere Arbeiten, die angesprochen sein könnten, erfüllen nicht die Voraussetzungen eines Nachweises. Weder eine Pilotstudie noch eine A+B>A-Studie ist dazu geeignet. Auch eine Verlaufsstudie kann wegen der nicht sichergestellten Vergleichbarkeit der Gruppen dies nicht leisten. Die Forschung greift ja nicht aus Spaß auf das Instrument der kontrollierten Vergleichsstudie zurück, sondern weil dies die einzige bekannte Möglichkeit ist, eine Wirkung auch zweifelsfrei auf eine bestimmte Behandlung zurückzuführen und die Wirksamkeit zahlenmäßig zu erfassen.
Natürlich können Antibiotika in Fällen, in denen sie infolge falscher Anwendung wirkungslos sind, problemlos durch Homöopathika ersetzt werden, dann ersetzt man eben ein wirkungsloses Mittel durch ein anderes. Unter diesen Bedingungen hätte die Homöopathie sogar tatsächlich Vorteile, denn sie verursacht ganz sicher keine Resistenzen in Bakterien.
Dort hingegen, wo Antibiotika erforderlich sind, wäre es sicher nachteilig, stattdessen auf Homöopathika zurückzugreifen. Natürlich sagt die Pressemitteilung des VKHD wörtlich genommen genau dies auch nicht aus – aber man muss den Text schon recht genau lesen, um das zu bemerken:
Der Halbsatz ‚ … ebenso wirkungsvoll sein kann wie eine konventionelle Therapie mit Antibiotika‘ sorgt dafür, dass man beim schnellen Lesen die konventionelle Behandlung mit Antibiotika assoziiert. Dass sich die nachfolgenden Sätzen wörtlich nur allgemein auf eine konventionelle Behandlung beziehen, eben nicht auf Antibiotika, fällt dem schnellen Leser nicht auf, und es verbleibt der Eindruck, es werde auch in den folgenden Sätzen darüber gesprochen. Ich möchte wetten, dass man aber auf die genaue Bedeutung des Wortlautes hingewiesen wird, wenn man die Fehlinformation als solche anprangert.
Eine Infektion ohne Antibiotika zu behandeln ist natürlich für die Klientel des VKHD, die homöopathisch arbeitenden Heilpraktiker, sehr lukrativ, insbesondere bei selbst limitierenden Erkrankungen. Zum Einen darf man das auch tun – im Gegensatz zur Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Zweitens ist insbesondere bei selbstlimitierenden Erkrankungen auch ein gefühlter Behandlungserfolg vorprogrammiert.
Insofern ist es verständlich, dass der VKHD auf diesen Zug aufspringt – was aber nicht die nicht belegten Aussagen in der Pressemitteilung rechtfertigt. Es wird sich zeigen, welche Antwort ich vom VKHD erhalten werde.
Literatur:
[1] Jacobs J, Springer DA, Crothers D: Homeopathic treatment of acute otitis media in children: a preliminary randomized placebo-controlled trial, in: The Pediatric Infectious Disease Journal (2001) 20 (2); pp 177-183, Link zum Abstract
[2] Taylor JA, Jacobs J: Homeopathic ear drops as an adjunct to standard therapy in children with acute otitis media, in: Homeopathy (2011), 100(3), 109-115.
Link zum Abstract
[3] Riley D, Fischer M, Singh B, Haidvogl M, Heger M: Homeopathy and conventional medicine: an outcomes study comparing effectiveness in a primary care setting. The Journal of Alternative & Complementary Medicine (2001), 7(2), 149-159.
Link zum Volltext
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Ah, danke.
Ich dachte, das Versorgungsgebot beziehe sich auch auf alle Medikamente, egal ob RX oder OTC.
Hallo Herr Becker,
das mit dem Versorgungsauftrag ist so nicht ganz korrekt. Dieser bezieht sich auf die zeitnahe Ausführung ärztlicher „Verschreibungen“. (ApBetrO §17 (4). Im Rahmen einer OTC-Beratung sind wir nicht gesetzlich verpflichtet, dem Kundenwunsch immer nachzukommen. So kann sich unsere Zunft nicht so schnell mit dem Gesetzgeber aus der Affäre ziehen. Sie haben aber Recht, dass wir uns mit dem Hintergrund der Homöopathie beschäftigen müssen, da der Gesetzgeber sie mit einem Arzneibuch versehen hat. Leider geschieht dies nicht immer in entsprechender kritischer Weise. Dies heisst nicht, dass man keine Homöopathika mehr abgeben sollte, schließlich ist der Patientenwille ein wichtiges Kriterium. Ein wenig Mut zur gleichzeitigen evidenzbasierten Beratung täte der Glaubwürdigkeit unseres Berufsstandes aber äußerst gut
Ich finde es gut, dass Sie sich jetzt schon ein differenziertes Meinungsbild machen und wünsche Ihnen viel Glück im weiteren Studium! 🙂
Herr Aust: Ich schulde Ihnen immer noch eine Antwort auf eine Email aus dem letzten Jahr. Die Zeit ist leider derzeit immer knapp. Ich bleibe aber weiter treuer Mitleser Ihres Blogs. 🙂
Ich hatte das unklar ausgedrückt. Es ist nicht vorgeschrieben, dass
Homöopathika vorrätig sein müssen, so wie bestimmte Seren, Analgetika
etc. immer da sein müssen. Aber die Apotheke hat eine Versorgungsauftrag
und ist prinzipiell verpflichtet, den Kunden (so heißen die aus
Apothekersicht eigentlich, Ärzte haben Patienten) die verlangten
Heilmittel zu beschaffen. Und nach unserem momentanen AMG gelten
Homöopathika ja als Heilmittel, unabhängig von der Studienlage. In
einer Großstadt kann man sich vielleicht noch rausreden und sagen, dass
es nicht da ist und bestellt werden müsste (was ja bei ca. 5 Lieferungen
am Tag kein Problem wäre) und die Leute an eine andere Apotheke
weiterschicken. Auf dem Land, wo es im Umkreis von 20 km vielleicht 2
Apotheken gibt, ist das allerdings nicht machbar, so dass man also im
Prinzip schon verpflichtet ist, Homöopathika da zu haben oder zumindest
zu besorgen. Zumindest solange, bis die Petition Erfolg hat und sie im
Süßigkeitenregal stehen.. 😀
> Wie dem auch sei, da nun mal der Gesetzgeber vorsieht, dass in Apotheken Homöopathika vorhanden sein müssen…
Aus welchem Gesetz oder aus welcher Vordnung geht diese Forderung an die Apotheken hervor?
Soweit ich weiß, ist nur in der Apothekenbetriebsordnung gesetzlich geregelt, welche Materialien und Medikamente in einer Apotheke zur Sicherstellung einer Mindestversorgung vorgehalten werden müssen. Homöopathika sind dort nicht aufgeführt.
Link: http://www.gesetze-im-internet.de/apobetro_1987/__15.html
Da ich selbst Pharmaziestudent bin, weiß ich recht gut Bescheid. Bei uns wird die Homöopathie jedenfalls nicht groß behandelt, und auch die Beiträge von Frau Courts oder Graneis sagen nun nicht wirklich aus, dass im Studium viel Homöopathie vorkommt.
Man sollte als Pharmazeut schon wissen, was alles zum „Arzneibuch“ gehört, das eigentlich eben drei Arzneibücher sind. Dass das homöopathische (HAB) dabei ist, hat nichts mit dem Pharmaziestudium zu tun, das hat der Gesetzgeber sich auf die Fahnen zu schreiben.
Dass man, wenn das HAB nunmal Teil des Arzneibuchs ist, auch ein bisschen wissen sollte, was Homöopathie ist, ist auch zu verstehen – nunja, und was man als Student wissen sollte, das ist auch durchaus mal Prüfungsstoff. Ich kann jetzt nicht über Bonn (da hat Frau Courts glaube ich studiert) reden, weil ich an einer anderen Uni studiere, aber bei uns wird die Homöopathie eben fast gar nicht behandelt, aber etwa in dem Rahmen, wie das auf jeden Fall in Beitrag 1 zu lesen ist, kommt sie schon vor. In meinen Vorlesungen und Seminaren allerdings nicht unkritisch, sondern durchaus eher skeptisch.
Auch wir haben in einem Praktikum eine (!) homöopatische Verschüttelung durchgeführt. Schadet auch niemandem, das mal gemacht zu haben. Homöopathische Verreibungen sind, mal von der Wirksamkeit abgesehen, handwerklich hervorragende Produkte. Da die aber sehr zeitintensiv sind, haben wir eine solche nicht anfertigen müssen.
Wie dem auch sei, da nun mal der Gesetzgeber vorsieht, dass in Apotheken Homöopathika vorhanden sein müssen und man sie auf Wunsch des Kunden auch anfertigen können sollte, ist das nunmal auch Teil des Studiums.
Insgesamt aber, betrachtet man sich den Zeitaufwand für alles andere, macht die Homöopathie nicht mal 1 % aus, was man durchaus als „nicht groß“ bezeichen kann.
Dass es in der Apothekenpraxis so aussieht, dass viele Apothekenbetreibende auch Hompöopathika verkaufen, hat nichts mit dem Studium zu tun, was die Sache natürlich nicht besser macht.
…Apotheker(innen), da Homöopathie meines Wissens nach an keiner Uni groß behandelt wird…
Die Situation in durchschnittlichen Pharmazie-Studiengängen ist wahrscheinlich „schlimmer“ als nur einfach „nicht groß behandelt“.
Claudia Graneis (die glaube ich mittlerweile Courts mit Nachnamen heißt) (Blog: Cloudpharming)hatte als Studierende der Pharmazie auf dem Blog bloodNAcid vor einiger Zeit zwei bemerkenswerte Beiträge veröffentlicht, die sich mit dem Pharmazie-Studium und der Homöopathie beschäftigen:
Homöopathie in der Pharmazie -eine Bestandsaufnahme, Teil 1
Homöopathie in der Pharmazie -eine Bestandsaufnahme, Teil 2
Wer sich gerne gruseln mag, ist bei diesen beiden Beiträgen (und anderen auf ihrem eigenen Blog) sehr gut bedient.
Pingback: Homöopathie vs. Antibiotika @ gwup | die skeptiker
> Hochschulworkshop Homöopathie an der Uni Marburg enthalten
Es gab einmal eine Zeit, in der man aus Marburg dieses Papier lesen konnte:
Marburger Erklärung zur Homöopathie (1992)
Diese Studien sind ein geradezu ideales Marketingwerkzeug.
Wie schon gesagt, der Laie liest sie nicht. Laien (z.B. auch PTA und wenn man ehrlich ist Apotheker(innen), da Homöopathie meines Wissens nach an keiner Uni groß behandelt wird) und Ärzte (ditto)) werden gerade solche Studien aber oft auf Fortbildungen* und anderen Vorträgen zur Homöopathie vorgesetzt und als signifikant verkauft. Oder auch nicht, man kann ja auch die auf den ersten Blick nicht als (un)signifikant zu erkennenden Zahlen für sich sprechen lassen, dann gilt man noch nicht einmal als Lügner.
Dazu kommt, dass, wer nicht ohnehin skeptisch ist, diese Studien so hinnimmt. Wieso sollte ich mich durch ein Paper quälen und die Ergebnisse nachprüfen, wenn ich keinen Anlass sehe, sie zu bezweifeln? Also wird das schon so stimmen.
Naja, die eher skeptischen Naturen überprüfen das vielleicht, aber das sind prinzipiell auch nicht die, die mit solchen Studien überzeugt werden sollen. Es sollen die bestärkt werden, die ohnehin an die Wirkung der Homöopathie glauben und eventuell Unentschiedene bzw. noch Unbeleckte in Sachen Homöopathie gewonnen werden.
Das ist zumindest meine Erklärung.
*z.B. war in der letzten Ausgabe des letzten Jahres der Pharmazeutischen Zeitung ein Bericht über einen Hochschulworkshop Homöopathie an der Uni Marburg enthalten, bei dem Studien, die Herr Aust hier auch schon schön analysiert hat, als signifikant für eine Wirkung der Homöopathie bezeichnet wurden.
Wieder einmal, wie schon gewohnt, eine sehr aufwändig recherchierter und ebenso kritisch durchleuchteter Beitrag.–Mir stellt sich die Frage, warum der VKHD solche Studien veröffentlicht. Ein Laie liest so etwas nicht. Ein “ Fachmann “ erkennt sofort, dass alle Studien wertlos, da ohne jedwede relevante Aussage sind. Keine einzige Studie ist wirklich kontrolliert, randomisiert und doppel-blind, was hierfür erforderlich wäre ! Lässt einzig den Schluß zu, dass sie für den flüchtigen Leser geschrieben sind, der einzig die Ergebnisse liest und diese für bare Münze nimmt. Der wird dann kritiklos das möglicherweise erforderliche Antibiotikum gegen Z…pillen ersetzen. Das füllt die Brieftaschen der VKHD-Mitglieder und endet böse für den Patienten. —-Übrigens ein sehr schönes und passendes Gedicht !!
Herzlichen Dank für den gewohnt sachlichen und detaillierten Beitrag. Und ein weiteres Dankeschön oben drauf für das herrliche Gedicht 🙂